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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen Heschl Fitness (im Folgenden „Trainer“) und dem Kunden.

1. Geltung

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen dem Personal Trainer (im Folgenden „Trainer“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“).
  • Der Trainer wird diese AGB auf der Website abrufbar machen.
  • Kunden im Sinne dieser AGB sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.

2. Vertragsschluss

  • Der Vertrag zwischen dem Trainer und dem Kunden kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages beim Trainer vor Ort oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Trainers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.
  • Bei Vertragsabschluss ist dem Kunden eine Kopie des Fitnessvertrages per E-Mail zu übergeben. Dem Kunden sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
  • Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

  • Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag (z. B. Gruppentrainings, Personal-Coaching).
  • Eine Übertragung der Vereinbarung ist ausgeschlossen.
  • Im Falle eines Personal-Coachings gewährleistet der Trainer dem Kunden eine individuelle Beratung. Das Konzept enthält Empfehlungen zu Trainingsinhalten, Ernährung und Lebensführung und berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden. Die Betreuung erfolgt ausschließlich persönlich durch den Trainer.
  • Im Falle von Gruppentrainingseinheiten bietet der Trainer einer Gruppe von Kunden Trainingskonzepte zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens an (z. B. Zirkeltraining, funktionelles Training).

4. Teilnahme

4.1 Zutrittsgewährung

  • Jeder Kunde ist zur Betretung und Nutzung der vereinbarten Sportstätte (im Folgenden „Trainingsort“) und deren Einrichtungen während des gebuchten Termins und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.
  • Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
  • Alkoholisierten Kunden sowie Kunden, die unter erkennbarem Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
  • Die Mitnahme von Waffen sowie die Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel ist in den Räumlichkeiten untersagt.

4.2 Hygiene- und Sicherheitsvorschriften

  • Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Der Kunde hat ein Handtuch mitzuführen und dieses auf Einrichtungen oder Matten unterzulegen.
  • Sämtliche Bereiche des Trainingsortes sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  • Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jeder Kunde ist verpflichtet, sich vor Verwendung eines Trainingsgerätes über Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren. Bei Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes, ist eine Einweisung vom Trainer einzuholen.
  • Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
  • Mitgebrachte Sachen dürfen nicht am Trainingsort zurückgelassen werden. Für kaputte oder zurückgelassene Sachen wird nicht gehaftet.

4.3 Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

  • Jeder Kunde hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung anderer Kunden zu unterlassen.
  • Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Kunden ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
  • Im Falle von Verletzungen anderer Kunden ist jeder Kunde angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

4.4 Sonstiges

  • Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, kann der Trainer Verhaltensanweisungen erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Kunden, die dem nicht nachkommen, können für eine angemessene Dauer des Trainingsortes verwiesen werden.
  • Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung am Trainingsort bedarf vorheriger individueller Vereinbarung mit dem Trainer.
  • Der Trainer ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Kunden zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Kunden. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
  • Der Trainer kann fallweise und unverbindlich ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen spiegeln die subjektive Einschätzung des Trainers wider; die Auswahl des Trainingsprogramms obliegt allein dem Kunden. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

5. Erreichbarkeit

Alle Termine für die jeweiligen Gruppentrainings sind auf der Website ersichtlich und können dort gebucht werden.

Für allgemeine Fragen oder Termine stehen folgende Zeiten zur Verfügung: Montag bis Freitag von 17:00 bis 20:00 Uhr. Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen.

6. Entgelt

  • Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist spätestens am Tag des gebuchten Termins zur Zahlung fällig. Das Entgelt versteht sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie am Fälligkeitstag veranlasst wurde.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Trainer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten von bis zu EUR 100 geltend gemacht werden, sofern diese notwendig und zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
  • Das Entgelt ist wertgesichert. Als Maß dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Das sich neu ergebende Entgelt ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

7. Vertragsdauer und Beendigung

  • Der Vertrag eines Abonnements wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – soweit nicht anders vereinbart – einen Monat. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit und danach jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist.
  • Der Kauf eines Gruppentrainingspakets ist maximal 12 Monate nach Kauf gültig. Danach verfallen alle zugewiesenen Einheiten.
  • Der Trainer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mit der Bezahlung trotz Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen in Verzug ist, wenn der Kunde wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Trainingsorts verstößt, oder wenn der Kunde am Trainingsort eine gerichtlich strafbare, nur vorsätzlich begehbare Handlung setzt.
  • Der Kunde kann den Vertrag vorübergehend aussetzen, wenn er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 30 Tage am Training gehindert ist oder nach Vertragsabschluss von einer Schwangerschaft erfährt. Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen; bei Schwangerschaft durch Mutter-Kind-Pass oder entsprechendes Attest.
  • Für die Dauer der Aussetzung ist der Kunde von der Zahlung des Entgelts befreit und kann die Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Nimmt der Kunde trotz Aussetzung Leistungen in Anspruch, entfällt die Befreiung von der Zahlungspflicht.
  • Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung acht Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft. Dauert eine Verhinderung durch Krankheit oder Unfall länger als 90 Tage an, kann der Kunde den Vertrag kündigen, ohne an Kündigungsverzicht, Fristen und Termine gebunden zu sein.
  • Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird dadurch weder ausgeschlossen noch beschränkt.

8. Terminunterbrechungen

Wenn der Trainer einen vereinbarten Termin absagen muss – etwa wegen Krankheit oder Ausfall des Trainingsortes –, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der Trainer muss die betroffenen Kunden aber, sofern möglich, mindestens sechs Stunden vorher informieren.

9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge

  • Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Trainers abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgegeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, die lediglich den Erhalt des Angebots bestätigt, gilt nicht als Annahme.
  • Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Trainer (Christopher Heschl, Haxbach 772, 7534 Olbendorf, Österreich, +43 677 610 619 49, office@heschl-fitness.at) mittels einer eindeutigen Erklärung – etwa per Brief oder E-Mail – über den Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt es, die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
  • Widerruft ein Verbraucher den Vertrag, zahlt der Trainer sämtliche geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Widerrufsmitteilung zurück. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Entgelte werden dem Verbraucher dafür nicht berechnet.

10. Änderung der AGB

  • Der Trainer behält sich vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen.
  • Der Trainer informiert den Kunden rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
  • Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. Der Trainer weist den Kunden gesondert darauf hin, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
  • Eine Änderung der Punkte 1, 4.1 und 5 dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich.

11. Schlussbestimmungen

  • Der Kunde hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen und jede Änderung dieser Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
  • Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt die Gültigkeit der übrigen AGB unberührt.
  • Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
  • Gegenüber Kunden, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Trainers liegt.

Stand: